Stellungnahme der FWG Schmitten zu einem Presseartikel des Usinger Anzeigers vom 21. September 2022 zum Neubaugebiet Im Boden, Ortsteil Brombach
Die FWG setzt sich vehement für die Belange der Gemeinde Schmitten ein!
Die Vorwürfe der Koalitionsfraktionen CDU und b-now gegenüber der FWG, dem Ruf der Gemeinde Schmitten zu schaden sowie dem Investor gegenüber unlautere Forderungen zu stellen und politisch motiviert vorzugehen, weist die FWG in aller Deutlichkeit zurück!
Mit unseren Forderungen an den Investor halten wir uns an die grundsätzlichen Vorgaben des Baugesetzbuches (BauGB). Wenn die im Dezember 2019 von der Gemeindevertretung gefassten Beschlüsse nicht umgesetzt werden können, besteht aus Sicht der FWG durchaus ein guter Grund, den neuen Aufstellungsbeschluss für dieses geplante Baugebiet in Frage zu stellen.
Wiederholt wurde dieses Thema von der Tagesordnung der Bauausschuss Sitzung gestrichen, jeweils mit lapidaren Begründungen der Ausschussvorsitzenden, dadurch wurde unnötig Zeit verloren.
Nun soll nach dem Willen der Koalition offensichtlich schnell beschlossen, die ursprünglichen Forderungen der Gemeinde unter den Tisch fallen und Folgekosten in Höhe von derzeit geschätzten ca. 87.000, € von der Gemeinde getragen werden. In der Vorlage zur Gemeindevertretersitzung im Dezember 2021 ist noch eine mögliche Erhebung von Folgekosten für weitere im Zusammenhang mit diesem Neubaugebiet stehenden benötigten Kindergartenplätze beinhaltet. Auch dieser Punkt ist in der aktuellen Vorlage leider nicht mehr enthalten. Hier drängt sich die Frage auf, wer oder was die regierende Koalition motiviert, soziale, wirtschaftliche wie auch ökologische Interessen unserer Gemeinde derart zu vernachlässigen.
Dass dieses Projekt nicht förderlich zur Dorf- und Innenentwicklung des Ortsteils Brombach beiträgt, steht heute außer Frage.
Die Gemeinde Schmitten hat, laut Schreiben des Umweltministeriums, nachvollziehbar den Bedarf dieser geplanten Baulandentwicklung dargelegt. Die entsprechende Stellungnahme der Gemeinde an das Hessische Ministerium für Umwelt, Klimaschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz liegt der Gemeindevertretung bis heute leider nicht vor. In der Vorlage der Bauausschuss Sitzung vom Juni 2021 wurden lediglich 17 Wohneinheiten aufgeführt, in der Vorlage der Gemeindevertretersitzung im Dezember 2021 wurde die Anzahl auf 21 Wohneinheiten erhöht, ohne jedoch explizit darauf hinzuweisen.
Das Hessische Umweltministerium geht im Schreiben vom 09.08.2022 wiederum von nur 17 Wohneinheiten aus.
Vor der Gemeindevertretersitzung im September 2022 fiel der FWG auf, dass teilweise wegfallende Parkplätze direkt vor der Einrichtung Bürgerhaus/KIGA nicht in gleicher Anzahl wieder hergestellt werden sollen. Weitere Ungereimtheiten im Verfahren sind aufzuklären.
Für die FWG Grund genug, diese Angelegenheit erneut in den Fachausschüssen zu beraten, bevor hohe Gewinne privatisiert, erhebliche Kosten auf die Gemeinde abgewälzt werden und der Gemeinde weitere Nachteile entstehen. Soziale Ungerechtigkeit sollte in unserer Gemeinde nicht akzeptiert werden. Bei derart für die Gemeinde ungünstigen Voraussetzungen bezüglich sozialer wie auch wirtschaftlicher und ökologischer Voraussetzungen und Rahmenbedingungen wird die FWG Schmitten der Entwicklung dieses Baugebietes nicht zustimmen.
Zitat aus dem BauGB: „Auf die Aufstellung von Bauleitplänen und städtebaulichen Satzungen besteht kein Anspruch; ein Anspruch kann auch nicht durch Vertrag begründet werden.“
An anderer Stelle sind z. B. für Straßenreparatur– und Sanierungsmaßnahmen sowie wichtige Investitionen in gemeindliche Liegenschaften und Infrastruktur keine finanziellen Mittel vorhanden, hier aber sollen hohe Folgekosten blind akzeptiert werden.
Der Wunsch nach Transparenz bleibt auch in diesem Verfahren leider unerfüllt!
FWG Schmitten
Rainer Löw
– Fraktionsvorsitzender –