Die Wasserbeschaffungsverbände dürfen in der Diskussion um ein geplantes Neubaugebiet im Ortsteil Brombach nicht zum Spielball der Politik werden!
In der jüngsten Sitzung des Bau-, Planungs- und Verkehrsausschuss (BPV) gerieten die Wasserbeschaffungsverbände WBV Usingen und WBV Wilhelmsdorf in die Kritik des Ausschusses.
Auf eine konkrete Anfrage der FWG vom 29. August 2022 lag eine Mitteilung des WBV Wilhelmsdorf vom 31. August 2022 vor, welche die zukünftige Trinkwasserversorgung der Ortsteile Hunoldstal und Brombach zusicherte.
Dann jedoch lag plötzlich – nur drei Wochen später – nach Ausführung der Bürgermeisterin Julia Krügers in der Ausschusssitzung eine Mitteilung des WBV Usingen vom 20. September vor, welche im Kern der Aussage das Gegenteil darstellte. Diese widersprüchliche Aussage war für die FWG-Vertreter nicht nachvollziehbar.
Dass es sich dabei jedoch um eine Mitteilung handelt, welche sich ausschließlich auf die Trinkwasserversorgung der weiteren Ortsteile der Gemeinde Schmitten bezieht, ausgenommen der Ortsteile Brombach und Hunoldstal, wurde hier leider nicht erwähnt.
Die Ausschussmitglieder hatten aus der Mitteilung abgeleitet, dass die Trinkwasserversorgung im Ortsteil Brombach nicht sichergestellt und die Fortführung der Planung eines Neubaugebietes somit aus diesem Grund unverantwortlich wäre.
Vom WBV Wilhelmsdorf liegt nun eine erneute Mitteilung vom 25. Oktober 2022 vor, welche wiederum die Trinkwasserversorgung der Ortsteile Brombach und Hunoldstal zusichert, auch wenn in Brombach ein Neubaugebiet mit 21 Wohneinheiten entstehen sollte. In einer begleitenden Mail bestätigt die Gemeinde, dass die Wasserversorgung von Brombach und Hunoldstal ausschließlich durch den WBV Wilhelmsdorf erfolgt und dass es keine Leitung aus Schmitten gibt, die die beiden Ortsteile versorgen könnte.
Der Zweck heiligt hier nicht die Mittel, es liegen ausreichend Gründe vor, um die Planung des mittlerweile höchst umstrittenen Neubaugebietes nicht weiterzuführen.
Es ist vollkommen unnötig, überraschend unhaltbare vorgeschobene Argumente anzuführen, welche Unbeteiligte, wie in diesem Fall die Verantwortlichen der WBVs Usingen und Wilhelmsdorf, zu Unrecht in die Kritik führen. Den Verantwortlichen der WBVs Usingen und Wilhelmsdorf ist keinerlei Vorwurf zu machen, die im Ausschuss vorgebrachte Kritik erfolgte völlig zu Unrecht.
Die zahlreichen Ungereimtheiten und “Versehen” in den Sitzungsunterlagen sowie eine aus Sicht der FWG insgesamt negative Entwicklung in diesem Verfahren, welche sich seit der Sitzung des Bauausschusses vom 21. Juni 2021 ergeben hatte, können nur zu einer Ablehnung einer Weiterführung der Planung dieses Vorhabens führen.
FWG Schmitten
Rainer Löw
– Fraktionsvorsitzender –