Liebe Schmittener Bürgerinnen und Bürger, Ihre/Eure Meinung ist gefragt!
Wie stehen Sie/Ihr zur Planung eines modernen Bauvorhabens auf dem Grundstück des ehemaligen Hotel Ernst in der Schmittener Kanonenstraße? Fügen sich die geplante Bauweise sowie die Höhe des Gebäudes in die Eigenart der näheren Umgebung ein, sind 10+2 Wohneinheiten auf diesem Grundstück angemessen? Im Dezember letzten Jahres wurden Vertreter der FWG Schmitten von Nachbarn des Grundstücks um Hilfe und Unterstützung gebeten. Daraufhin hat die FWG zunächst zu einem Termin vor Ort eingeladen, mehrere Nachbarn und die Presse nahmen an diesem Termin teil.
Nachbarn maßlos enttäuscht, FWG-Kommunalpolitiker verwundert
Schnell wurde klar, dass diese Planung in der direkten Nachbarschaft keine Akzeptanz findet und es große Bedenken bezüglich der besonderen Bauweise gibt. Auf einem Grundstück von lediglich 955 m² sollen hier 12 Wohneinheiten entstehen, das Gebäude ist in 5-geschossiger Terrassenbauweise mit Tiefgarage geplant.
Hier der Link zum Immobilienangebot: (Update 23.01.2023: Der Link ist leider nicht mehr erreichbar) Wohngrundstück in Schmitten, 1.040 m²
Die FWG hätte sich für das Bauvorhaben im Sinne der neuerdings immerzu proklamierten “Transparenz und offenen Kommunikation” genau diese gewünscht. So erfuhren die direkten Nachbarn jedoch erst davon, als ihnen vom Grundstückseigentümer am 28. Dezember 2022 Pläne vorgelegt bekamen und um eine Genehmigung zur Errichtung einer Stützmauer gebeten wurden.
Weder die öffentlichen politischen Gremien noch die Bürgerschaft und die direkten Nachbarn wurden bisher ansatzweise informiert, obwohl der Gemeindevorstand dieser Planung offensichtlich seitens der Gemeinde bereits “grünes Licht” (Einvernehmen) erteilt hat. Der Gemeindevorstand, dessen Vorsitzende Bürgermeisterin Julia Krügers ist, ist vielleicht nicht verpflichtet zu informieren und die Gemeindevertretung zu involvieren, es ist ihm jedoch aus Sicht der FWG keinesfalls untersagt.
Lesen Sie hierzu auch die Stellungnahme des Gemeindevorstands: Gemeindevorstand weist Vorwürfe der FWG zurück
Der Gemeindevorstand kann solche Angelegenheiten zur öffentlichen Beratung in die Gemeindevertretung verweisen, zog es jedoch in diesem Fall offensichtlich vor, nicht öffentlich darüber zu beraten und zu entscheiden. Hätten an dieser Stelle vielleicht die öffentlichen politischen Gremien über das geplante Bauvorhaben beraten und die Bürgerinnen und Bürger im Sinne der Transparenz und offenen Kommunikation vorab informiert werden sollen? Die zuständige Baugenehmigungsbehörde des Hochtaunuskreises ist generell für die Genehmigung dieses Bauantrages zuständig, die Gemeinde kann jedoch Einfluss nehmen, öffentlich oder auch nicht öffentlich.
Gibt es für diese besondere Planung eine realistische Chance auf erfolgreiche Umsetzung bzw. Fertigstellung des Bauvorhabens?
Senden Sie uns Ihre Meinungen, Anregungen und Fragen zum Thema auch gerne per E-Mail an: info@fwg-schmitten.de
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