FWG Schmitten kritisiert rechtswidriges Vorgehen des Gemeindevorstandes scharf
Die Umsetzung einer „Urbanen Freizeitanlage“ am Skaterplatz am Schwimmbad endet leider in einem politischen Desaster.
Die FWG Schmitten zeigt sich zutiefst besorgt über das rechtswidrige Vorgehen des Gemeindevorstandes im Zusammenhang mit der Auftragsvergabe und Akzeptanz nochmaliger erheblicher Mehrkosten für den Bau der Urbanen Freizeitanlage.
Die Kosten für dieses Projekt sind signifikant gestiegen, von ursprünglich 167.960,- € auf nunmehr 294.983,- € – ein Anstieg von über 75 %. Erhebliche außerplanmäßige Mehrkosten sind leider mittlerweile in Schmitten bei jeglichen Bauprojekten an der Tagesordnung – doch die aktuelle Entwicklung überschreitet aus Sicht der FWG Schmitten eine rote Linie. Die Missachtung gesetzlicher Vorgaben und Regeln sowie das Übergehen der Gemeindevertretung bei der Auftragsvergabe und blinde Akzeptanz von utopischen Mehrkosten sind völlig inakzeptabel.
Der Auftrag zum Bau der Anlage wurde erteilt, obwohl weder ein Beschluss der Gemeindevertretung vorlag noch die erforderlichen Haushaltsmittel zur Deckung der nochmals zusätzlichen Mehrkosten im Haushalt oder einem Nachtragshaushalt bereitgestellt waren.
Die nachträgliche Darlegung des Sachverhaltes der Kämmerei gegenüber der Kommunalaufsicht macht die Angelegenheit keineswegs besser und heilt das rechtswidrige Vorgehen keinesfalls.
Die Kommunalaufsicht hat den Verstoß gegen die Hessische Gemeindeordnung (HGO) dementsprechend bestätigt. In ihrer Stellungnahme heißt es unter anderem: „Somit steht fest, vor Auftragserteilung hätte zunächst eine Nachtragssatzung über die Mehrkosten der Urbanen Freizeitanlage als Ergebnis der Ausschreibung von der Gemeindevertretung beschlossen und rechtskräftig bekannt werden müssen.“
Der Gemeindevorstand hat ohne gültigen Beschluss gehandelt und damit nicht nur seine Zuständigkeit überschritten, sondern auch die demokratische Entscheidungsstruktur unserer Gemeinde missachtet. Die Gemeindevertretung als gewähltes Organ repräsentiert die Bürgerinnen und Bürger und ist für grundlegende Entscheidungen über Ausgaben und Projekte zuständig. Eigenmächtiges Handeln des Gemeindevorstandes untergräbt den Grundsatz der kommunalen Demokratie.
Ob mangelnde Kompetenz oder bewusste Missachtung der gesetzlichen Vorgaben durch die Verwaltungs- und Gemeindevorstandsspitze gegenüber den ehrenamtlichen Mitgliedern des Gemeindevorstands der Grund für diese Vorgehensweise ist, bleibt offen. Fest steht jedoch,
dass die Verwaltungs- und Gemeindevorstandsspitze die Gesetzeslage offensichtlich nicht kennt oder nicht kennen will, obwohl bereits in der Gemeindevertretersitzung, am 04.08.2025, auf eine ggf. notwendige Nachtragssatzung bezüglich Mehrkosten für das Haushaltsjahr 2025
hingewiesen wurde.
Da die Anfrage an die Kommunalaufsicht jedoch erst nach Beschluss durch den Gemeindevorstand und Auftragserteilung des Unternehmens erfolgte, wirft dieser zeitliche Ablauf zwangsläufig kritische Fragen auf und lässt einen unschönen Verdacht entstehen.
Aus einem Projekt, welches ursprünglich mit einstimmigem Beschluss durch die Gemeindevertretung auf den Weg gebracht wurde, ist ein beispielloses Desaster geworden – mit dem traurigen Ergebnis, dass die wesentlichen Wünsche der Jugendlichen aus dem eigens für dieses Projekt gestarteten Jugenddialog leider keine Berücksichtigung mehr finden: kein Regenschutz, keine Beleuchtung, etc., stattdessen teure Sportgeräte und Verwendung hochwertiger Materialien, worauf die Jugendlichen jedoch keinen gesteigerten Wert legen.
Die FWG Schmitten behält sich vor, geeignete Schritte einzuleiten, um unsere Gemeinde zukünftig wirksam gegen derartige undemokratische und rechtswidrige Vorgehensweisen zu schützen.
FWG Schmitten
Rainer Löw
– Fraktionsvorsitzender –






